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Grenzgänger, Aufenthalter oder Wochenaufenthalter?

Um die Unterschiede zu verdeutlichen, folgen nun zunächst jeweils eine Definition sowie Dinge, welche hierbei zu beachten sind.

Der Unterschied zwischen Grenzgänger, Aufenthalter und Wochenaufenthalter

Definition Grenzgänger 

Ein Grenzgänger ist ein Mensch, der täglich in der Schweiz arbeitet, jedoch in einem Schweizer Nachbarland lebt. Er pendelt somit jeden Tag über die Grenze und die tägliche Rückkehr ins Heimatland muss gegeben sein, um eine Grenzgänger- und Arbeitsbewilligung zu erhalten.

Was gilt es grob zu beachten?

Als Grenzgänger in der Schweiz muss man unbedingt eine Grenzgänger- und Arbeitsbewilligung beantragen. Für die Bewilligung dieser Bescheinigung ist das kantonale Amt, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, zuständig. Diese Bewilligung wird Bewilligung G genannt und muss bei einer eventuellen Kontrolle vorgelegt werden. 

Ein Grenzgänger in der Schweiz unterliegt dem Doppelbesteuerungsabkommen, das bedeutet, dass für das in der Schweiz bezogene Gehalt die Steuer im jeweiligen Wohnsitzland bezahlt werden muss.

In Bezug auf die Krankenversicherung hat ein Grenzgänger die freie Wahl, ob er seine Krankenversicherung in der Schweiz oder im Deutschland abschließt. In puncto Krankenversicherung gibt es mehrere Varianten. So kann zum Beispiel die Schweizer Krankenversicherung gewählt werden, eine private Krankenversicherung in Deutschland oder eine gesetzliche deutsche freiwillige Krankenversicherung . Welche Variante infrage kommt, muss jeder Grenzgänger selbst entscheiden.

Definition Wochenaufenthalter

Wochenaufenthalter leben im benachbarten Ausland und arbeiten in der Schweiz. Die Strecke, die zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz liegt, ist bei einem Wochenaufenthalter jedoch zu groß, um ein tägliches Pendeln durchführen zu können. In diesem Fall fährt der Wochenaufenthalter nur am Wochenende oder an freien Tagen, wie zum Beispiel während des Urlaubes, in sein Wohnsitzland zurück. 

Was gilt es grob zu beachten?

Wochenaufenthalter sind ebenfalls Grenzgänger und benötigen eine entsprechende Bewilligung. Diese Bewilligung wird ebenfalls G-Bewilligung genannt und der Wochenaufenthalt muss in dem Ort, in dem der Grenzgänger übernachtet sowie beim Arbeitgeber gemeldet werden.

Ein Wochenaufenthalter hat ebenfalls die freie Wahl der Krankenversicherung und ist in seinem Wohnsitzland steuerpflichtig. Um als Wochenaufenthalter zu gelten, müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass es dem Grenzgänger nicht möglich ist oder es nicht zumutbar ist, täglich zur Arbeit und zurück an den Wohnsitz zu pendeln. 

Für Grenzgänger ist es unzumutbar, wenn: 

  • diese mit dem Auto eine einfache Wegstrecke von mehr als 100 Kilometer mit dem Fahrzeug zurücklegen müssen

    • sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel eine Wegstrecke von mehr als 1,5 Stunden zurücklegen müssen. Diese Zeitspanne gilt für die kürzeste Verbindung zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz des Grenzgängers

Definition Aufenthalter

Ein Grenzgänger in der Schweiz wird zum Aufenthalter, wenn er in der Schweiz arbeitet und lebt. Als Aufenthalter besitzt der Grenzgänger keinen ordentlichen Wohnsitz mehr in dem an die Schweiz angrenzenden Nachbarland.

Was gilt es grob zu beachten?

Ein Aufenthalter benötigt eine Bewilligung der Schweizer Behörden. Für die Aufenthalter gibt es je nach Ausgangssituation mehrere Varianten der Bewilligungen.

Folgende Bewilligungen stehen hierfür zur Verfügung:

  • die Bewilligung B

    • sie ist für 5 Jahre gültig und an den Arbeitsvertrag gebunden

    • die Bewilligung L

      • sie ist für bis zu einem Jahr gültig und auch an einen Arbeitsvertrag gebunden

    • die Niederlassungsbewilligung

      • ist der Aufenthalter ununterbrochen 5 Jahre in der Schweiz ansässig, wird eine dauerhafte Niederlassung von den Schweizer Behörden genehmigt

    • die Familiennachzugs-Bewilligung

      • diese Bewilligung gestattet es Familienangehörigen des Aufenthaltes ein Nachzug in die Schweiz anzutreten

Es ist jedoch darauf zu achten, dass Grenzgänger einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen. Als Aufenthalter unterliegt der Grenzgänger dem Schweizer Steuerrecht. Die Steuer in der Schweiz wird als Quellensteuer bezeichnet und monatlich vom Arbeitgeber an die Steuerbehörden abgeführt.
Betreffend die Krankenversicherung gilt für den Aufenthalter dieselbe Regelung wie für Schweizer Staatsbürger. Die Krankenversicherung ist bei einer Schweizer Krankenkasse durchzuführen.  Hierbei gilt es darauf zu achten, dass sämtliche Behandlungen der Zähne selbst zu bezahlen sind, außer man schließt eine entsprechende Zusatzversicherung ab. 

Wann lohnt sich welches Modell?

Durch den Arbeitsvertrag und die zurückzulegende Wegstrecke steht das Modell eigentlich schon im Vorhinein fest. 

Die verschiedenen Modelle lohnen sich, wenn Folgendes infrage kommt:

Grenzgänger
Das klassische Grenzgänger-Modell lohnt sich für alle, die in einem Nachbarland der Schweiz Leben und täglich zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Ein Grenzgänger profitiert hierbei von den vergleichsweisen hohen Löhnen in der Schweiz und den niedrigeren Lebenshaltungskosten im Nachbarland.
Hier gilt jedoch darauf zu achten, dass zum Beispiel in Österreich und Frankreich Grenzzonen bestehen, um als Grenzgänger zu gelten. In Österreich beträgt die Grenzzone 30 Kilometer und in Frankreich 20 Kilometer, um als Grenzgänger angesehen zu werden.  In Deutschland gibt es diese Grenzzonen jedoch nicht, es wird jeder als Grenzgänger betrachtet, der seine Arbeit in der Schweiz verrichtet.

Wochenaufenthalter
Dieses Modell lohnt sich für Grenzgänger, deren Wegstrecke mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln täglich zu pendeln, unzumutbar ist.

Aufenthalter
Dieses Modell eignet sich für alle Menschen, die nicht nur in der Schweiz arbeiten möchten, sondern auch dort leben wollen. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz um einiges höher sind als in den benachbarten Ländern. Auch in puncto Krankenversicherung gibt es hohe Unterschiede und nicht alle ärztlichen Leistungen sind gedeckt, wenn man sich nicht für entsprechende Zusatzversicherungen entscheidet.

FAQ

1. Wann lohnt es sich, als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten?
Grenzgänger profitieren von den hohen Löhnen in der Schweiz. Die Lebenshaltungskosten in den Nachbarländern sind geringer, jedoch muss die Steuer im Wohnsitzland bezahlt werden. Von dem Schweizer Lohn wird bei Grenzgängern 4,5 Prozent Quellensteuer eingehalten. Es gilt das Doppelsteuerabkommen. Gerade für Menschen, die in der Grenzregion zur Schweiz leben, ist diese Variante sehr lohnend und auch beliebt.
2. Hat ein Grenzgänger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Grenzgänger, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder der Arbeitsvertrag beendet ist, haben in ihrem Wohnsitzland Anspruch auf Arbeitslosengeld. So kann zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger seine Arbeitslosigkeit unmittelbar zur Geltung bringen. Von den Schweizer Behörden wird das Formular PDU1 ausgestellt. Dieses Formular bestätigt die ausländischen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten.
3. Wer kann nicht in der Schweiz arbeiten?
Personen, die nicht einem EU/EFTA-Staat angehören, erhalten nur die Möglichkeit, in der Schweiz eine Arbeitsstelle anzutreten, wenn sie über entsprechende Qualifizierungen verfügen. Diese Qualifizierungen müssen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Spezialisten in diversen Bereichen und Führungskräfte mit besonderer Ausbildung.
4. Welche Berufe sind in der Schweiz gefragt?
In der Schweiz erhält man sehr einfach einen Job als Elektriker, Schweißer oder Mechaniker. Diese Berufe sind derzeit an Nummer eins der Ausschreibungen. Handelsvertreter für Firmen und auch für Privatkunden und Support sind derzeit auf Platz zwei.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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